Bereit für die Labelpflicht nach EU-AI-Verordnung?
Ein Bild auf LinkedIn. Ein Werbevideo. Ein CEO-Porträt auf der Unternehmenswebsite oder schlicht die Bilder des Büros auf der Stellenanzeige. All das kann heute von KI generiert oder echt fotografiert sein.
Mit Inkrafttreten der Transparenzpflicht der europäischen KI Verordnung gibt es seit dem 2. August 2026 klare Regeln, wie Bilder zu kennzeichnen sind. Wir erklären an welche Regeln sich Unternehmen halten müssen und bieten als Service auch gleich unseren „Label-O-Mat“ an.


Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
In der KI-Verordnung werden sowohl den Anbietern generativer KI Systeme Regeln auferlegt wie auch denen, die sogenannte „Deepfakes“ verbreiten.
Der genaue Wortlaut ist: „Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz genannten Transparenzpflichten auf die Offenlegung des Vorhandenseins eines solchen künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalts in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.“
Was ist ein Deepfake?
Der Begriff Deepfake wurde zunächst in der Wissenschaft benutzt. Er setzt sich zusammen aus Deep – was hier für Deeplearning – eine Machine Learning Technik – steht, sowie „Fake“ das englische Wort für Fälschung.
Umgangssprachlich hat sich der Begriff Deepfake durchgesetzt um Bilder und Videos zu beschreiben, die eine KI Manipulation beinhalten. Für die Verordnung geht es jedoch nicht direkt um die Art der Manipulation. Entscheidend ist, ob der Inhalt realistisch wirkt und den Eindruck erweckt, tatsächlich echt zu sein – es sich aber um künstlichen Inhalt handelt.
Im Art. 50 EU AI Act werden Deepfakes wie folgt definiert:
„KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würden.“

Welche Bilder brauchen ein Label?
Können Sie einschätzen welche Bilder ein Label brauchen und welche nicht?
Deepfake Detection by Neuramancer
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Inhalt KI-generierte Elemente enthält? Neuramancer findet es heraus – mit einer forensischen Analyse.
Wie soll das Label ausschauen?
Im AI Act ist lediglich festgeschrieben, dass ein Labeling klar erkennbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder dem ersten Kontakt ersichtlich sein muss. Dabei soll die Entstehung des Inhalts möglichst transparent werden. Wichtig sind zusätzlich sogenannte Barrierefreiheitsmaßnahmen:
- Das Symbol sollte in einer deutlich sichtbaren Größe dargestellt werden.
- Wenn möglich, sollte das Symbol durch Hilfstechnologien wie Alt-Texte oder ARIA-Labels lesbar sein.
Es gibt bereits “EU-Icons”, Vorschläge, die genutzt werden können, um Inhalte zu kennzeichnen. Bisher sind diese auf Englisch in vier verschiedenen Ausführungen verfügbar. Jeder kann diese Labelvorschläge nutzen.
Empfehlung der EU-Kommission:
Vollständig KI-generiert
Teilweise KI-modifiziert
Basis-Icon
Brauchen Ihre Medien ein KI-Label?
Finden Sie in weniger als einer Minute heraus, ob Sie Ihr KI-generiertes oder KI-bearbeitetes Bild oder Video kennzeichnen sollten.
Alle wichtigen Antworten zur AI Act Transparenzpflicht im FAQ
Grundsätzlich nein. Laut EU-KI-Verordnung Art. 50 müssen Bilder, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, nicht gelabelt werden. Allerdings können sich Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, beispielsweise aus dem Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht. In solchen Fällen kann eine Kennzeichnung auch unabhängig vom EU AI Act erforderlich sein.
Wer gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU AI Act verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Für Verstöße gegen Art. 50 können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder (bei Unternehmen) von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich der jeweils höhere Betrag.
Leider nicht – aber nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Es gibt keine Vorgaben für das Design der Labels – die EU hat Label für die freie Nutzung zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie hierfür gerne unseren „Label-O-Mat“
Der EU AI Act schreibt grundsätzlich keine bestimmte Position für das Label vor. Es muss also beispielsweise nicht zwingend oberhalb oder unterhalb eines Bildes stehen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kennzeichnung klar, unterscheidbar und für die betroffenen Personen gut erkennbar ist. Sie sollte daher so platziert werden, dass sie nicht übersehen oder mit anderen Angaben verwechselt werden kann. Die konkrete Gestaltung und Positionierung kann je nach Medium und technischer Möglichkeit unterschiedlich ausfallen.
Nutzen Sie für die Positionierung gerne unseren Label-O-mat.
Informationen zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte und manipulierte Inhalte finden Sie direkt bei der Europäischen Kommission.
Alternativ können Sie auch gerne unseren Label-O-Mat nutzen, um die passende Kennzeichnung für Ihren Anwendungsfall zu ermitteln.
Bei Videos sollte die Kennzeichnung klar und gut erkennbar erfolgen. Eine Dauereinblendung kann dafür eine geeignete Lösung sein. Wurden hingegen nur einzelne Teile eines Videos mit KI generiert oder wesentlich verändert, kann je nach Gestaltung und Anwendungsfall auch eine zeitlich begrenzte Einblendung in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung für die Betrachter ausreichend deutlich und verständlich ist.
Unser Label-O-Mat unterstützt derzeit nur die Kennzeichnung von Bildern – sprechen Sie uns für das Labeln von Videos gerne an!
Gekennzeichnet werden müssen alle Inhalte, die mit KI generiert oder manipuliert wurden und nicht offensichtlich einen phantastischen Inhalt darstellen.
Als Deepfakes bezeichnet der EU AI Act KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und für eine Person fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen könnten.
Grundsätzlich nein, wenn Sie KI ausschließlich im Rahmen einer rein persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit nutzen. Für solche natürlichen Personen gelten die Pflichten für sogenannte „Deployer“ nach dem EU AI Act nicht.
Aber Vorsicht: Auch wenn der EU AI Act in diesem Fall keine entsprechende Kennzeichnungspflicht vorsieht, können andere gesetzliche Vorgaben gelten. Dazu gehören beispielsweise das Recht am eigenen Bild, Urheberrechte oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Presse und Medienberichterstattung
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